Zwischen dem Familienverband Zahn e.V., vertreten durch den Vorstand

und

der Stadt Moers, vertreten durch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bildung, dieser vertreten durch die Geschäftsbereichsleitung Bibliothek für die Geschäftssparte Stadtarchiv

wird festgehalten:

Der Familenverband Zahn und das Stadtarchiv Moers erkennen die historische Bedeutung einzelner Familienmitglieder für die Geschichte der Grafschaft Moers an. Um eine weitere Zersplitterung und um eine Vernichtung von historisch relevantem Archivgut zu vermeiden wird beschlossen, dass einzelne Familienmitglieder Ihre historischen Unterlagen als Serien zum Bestand Zahn in das Stadtarchiv abgeben können. Diese Abgaben werden in gesonderten Depositalverträgen behandelt.

Ziel ist die Sicherstellung von Archivgut für künftige Generationen sowie die zentrale Erfassung und Bereitstellung für die Öffentlichkeit, Forschung und Wissenschaft. Die temporäre Ausleihe von Archivgut sowie Verfügungen über dieses ist nach Vorankündigung in Absprache mit dem Vorstand des Familienverbandes möglich.

Das Stadtarchiv übernimmt das angebotene Archivgut soweit es als fachlich gepflegte öffentliche Einrichtung der Stadt Moers existiert. Sobald dieses nicht mehr der Fall sein sollte, wird die Stadt Moers den gesamten Bestand auf eigene Kosten an das zuständige staatliche Archiv (Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland in Duisburg) abgeben.

Depositen, die vom Familienverband in den Bestand des “Familienarchiv Zahn” eingebracht werden, stehen der Stadt Moers als Dauerleihgabe zur Verfügung, bleiben aber Eigentum des Zahn’schen Familienverbandes e.V. Sollte der Verein nicht weiter existieren, gehen diese ins Eigentum der Stadt Moers über.

Der Vorstand des Familienverbandes erhält die Depositenverträge und die Bestandslisten der Einzelleihgeber der einzelnen Serien in Kopie.

Die Stadt Moers räumt dem Familienverband Zugriff auf die Depositen ein für Präsentationen während der Familientage, die alle 3-5 Jahre in Moers stattfinden und auch für familieninterne Forschungsarbeiten.

Diese Vereinbarung tritt in Kraft: Am 07. Oktober 2017.

 

Moers, am 07. Oktober 2017